AZAV Trägerzertifizierung
für Bildungsträger, Schulen, private Arbeitsvermittler, Coaches, Unternehmensberater, Behindertenwerkstätten,
Transferdienstleister, Unternehmen der Arbeitserprobung.
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Einige Dienstleister müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmezulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine fachkundige Stelle, vorliegen.
Ihr Vorteil einer AZAV- Zertifizierung
Wir bieten Ihnen Unterstützung und Umsetzung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung, als auch der Trägerzulassung nach AZAV aus einer Hand.
Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau Ihrer Bildungseinrichtung oder Trägerschaft.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können Sie auf einen Erfahrungsschatz, bei z.B. der Dokumentenerstellung, bei den Anforderungen an Ihre Seminarräume, Webseite, Bundesdurchschnittskosten, usw., zurückgreifen.
Die Vorbereitung und Nachbearbeitung für Ihr AZAV-Zertifikat, werden wir ebenfalls mit Ihnen gemeinsam durchführen. Sie können sich fast entspannt zurücklehnen. Sie können also in 2 bis 3 Monate von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden und die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZAV anbieten.
Maßnahmenentwicklung und Konzipierung
Maßnahmen nach den §§ 45 sowie 81 ff SGB III müssen explizit ausgearbeitet und zugelassen werden, sofern Sie mit Bildungsgutscheinen oder Aktivierung- und Vermittlungsgutscheinen abgerechnet werden sollen.
Service für Sie
Am 01. Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Nachstehend können Sie sich die aktuellen Tabellen herunterladen.
Download kostenlos!
Bundesdurchschnittskostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
Bundesdurchschnittskostensatz für Aktivierungsmaßnahmen (BDKS-Akt)
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
Ihre Vorteile mit unserer Beratung
- Erfahrene und kompetente Mitarbeiter
- Keine versteckten Kosten
- In 4-12 Wochen zum Erfolg
- Fest kalkulierbare Kosten
- Erfolgsgarantie
- Online Dokumentationssystem „CMS“ inklusive
- Beratung und Betreuung bis zum Abschluss
- Verständlich für jedermann
Unterstützt durch Fördermittel
Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit sich Ihren Zertifizierungsvorgang staatlich fördern bzw. bezuschussen zu lassen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Ein großer Teil unserer zufriedenen Mandanten hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Sie haben noch Fragen oder wissen noch nicht, ab wir Sie unterstützen können, dann nutzen Sie dazu das rechts stehende Formular zur Kontaktaufnahme. Ein Berater wird Sie kostenlos und unverbindlich telefonisch kontaktieren und Ihre Fragen beantworten.
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