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AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)

AZAV Trägerzertifizierung

für Bildungsträger, Schulen, private Arbeitsvermittler, Coaches, Unternehmensberater, Behindertenwerkstätten,
Transferdienstleister, Unternehmen der Arbeitserprobung.

Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Einige Dienstleister müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmezulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine fachkundige Stelle, vorliegen.

Ihr Vorteil einer AZAV- Zertifizierung

Wir bieten Ihnen Unterstützung und Umsetzung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung, als auch der Trägerzulassung nach AZAV aus einer Hand.

Wir unterstützen Sie bei dem Aufbau Ihrer Bildungseinrichtung oder Trägerschaft.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können Sie auf einen Erfahrungsschatz, bei z.B. der Dokumentenerstellung, bei den Anforderungen an Ihre Seminarräume, Webseite, Bundesdurchschnittskosten, usw., zurückgreifen.

Die Vorbereitung und Nachbearbeitung für Ihr AZAV-Zertifikat, werden wir ebenfalls mit Ihnen gemeinsam durchführen. Sie können sich fast entspannt zurücklehnen. Sie können also in 2 bis 3 Monate von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden und die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZAV anbieten.

Maßnahmenentwicklung und Konzipierung

Maßnahmen nach den §§ 45 sowie 81 ff SGB III müssen explizit ausgearbeitet und zugelassen werden, sofern Sie mit Bildungsgutscheinen oder Aktivierung- und Vermittlungsgutscheinen abgerechnet werden sollen.

Service für Sie

Am 01. Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Nachstehend können Sie sich die aktuellen Tabellen herunterladen.

Download kostenlos!

Bundesdurchschnittskostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)

Bundesdurchschnittskostensatz für Aktivierungsmaßnahmen (BDKS-Akt)

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV

Ihre Vorteile mit unserer Beratung

  • Erfahrene und kompetente Mitarbeiter
  • Keine versteckten Kosten
  • In 4-12 Wochen zum Erfolg
  • Fest kalkulierbare Kosten
  • Erfolgsgarantie
  • Online Dokumentationssystem „CMS“ inklusive
  • Beratung und Betreuung bis zum Abschluss
  • Verständlich für jedermann

Unterstützt durch Fördermittel

Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit sich Ihren Zertifizierungsvorgang staatlich fördern bzw. bezuschussen zu lassen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Sie anspruchsberechtigt sind.

Ein großer Teil unserer zufriedenen Mandanten hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Sie haben noch Fragen oder wissen noch nicht, ab wir Sie unterstützen können, dann nutzen Sie dazu das rechts stehende Formular zur Kontaktaufnahme. Ein Berater wird Sie kostenlos und unverbindlich telefonisch kontaktieren und Ihre Fragen beantworten.

Sofern Sie ein konkretes Angebot, passend für Ihr Unternehmen wünschen, klicken Sie bitte auf das rechts stehende Exklusives Angebot anfordern

VERTRETEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

Aufgrund unserer Kundendichte mit unseren Niederlassungen bieten wir Ihnen unseren Beratungsservice bundesweit an.

Besuchen Sie uns in unseren Niederlassungen in

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ZENTRALER FIRMENSITZ

EGRI Unternehmensberatung GmbH
Joachimsthaler Straße 17
D – 10719 Berlin

 

Telefon: (+49) 30 7623 9989 0
Telefax: (+49) 30 7623 9989 9

Email: info@egri.de
Webseite: www.egri.de

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Sprechzeiten

Wir stehen Ihnen telefonisch

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  • sowie nach Vereinbarung

gerne zur Verfügung.

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