AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungs-verordnung Arbeitsförderung)
für Bildungsträger, Schulen, private Arbeitsvermittler, Coaches, Unternehmensberater, Behindertenwerkstätten, Transferdienstleister, Unternehmen der Arbeitserprobung.
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AZAV Trägerzertifizierung
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Nach dem SGB III (§§176, 178 und 179) benötigen Sie als Anbieter von Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Einige Dienstleister müssen zudem ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Möchten Sie zum Beispiel Aktivierungs- oder Bildungsgutscheine einlösen, ist eine AZAV Maßnahmezulassung erforderlich. Für die Zertifizierung von Maßnahmen muss eine aktuelle AZAV Trägerzulassung, zertifiziert durch eine fachkundige Stelle, vorlie
Ihr Vorteil einer AZAV-Zertifizierung
Wir bieten Ihnen Unterstützung und Umsetzung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung als auch bei der Trägerzulassung nach AZAV aus einer Hand.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer Bildungseinrichtung oder Trägerschaft. Mit unserer langjährigen Erfahrung können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, zum Beispiel bei der Dokumentenerstellung, bei den Anforderungen an Ihre Seminarräume, Ihre Website oder bei den Bundesdurchschnittskosten.
Die Vorbereitung und Nachbearbeitung für Ihr AZAV-Zertifikat führen wir ebenfalls gemeinsam mit Ihnen durch. Sie können sich dabei fast entspannt zurücklehnen. So können Sie innerhalb von 2 bis 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden und die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZAV anbieten.
Ihr Vorteil einer AZAV-Zertifizierung
Wir bieten Ihnen Unterstützung und Umsetzung sowohl bei der Maßnahmenentwicklung und -zulassung als auch bei der Trägerzulassung nach AZAV aus einer Hand.
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Die Vorbereitung und Nachbearbeitung für Ihr AZAV-Zertifikat führen wir ebenfalls gemeinsam mit Ihnen durch. Sie können sich dabei fast entspannt zurücklehnen. So können Sie innerhalb von 2 bis 3 Monaten von der Bundesagentur für Arbeit als zugelassener Träger anerkannt werden und die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZAV anbieten.
Maßnahmen-entwicklung und Konzipierung
Maßnahmen nach den §§ 45 sowie 81 ff SGB III müssen explizit ausgearbeitet und zugelassen werden, sofern Sie mit Bildungsgutscheinen oder Aktivierung- und Vermittlungsgutscheinen abgerechnet werden sollen.
Service für Sie
Am 01. Juni 2017 hat die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundesdurchschnitts-kostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Nachstehend können Sie sich die aktuellen Tabellen herunterladen.
1
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
1
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
1
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Fort- und Weiterbildung (BDKS-FbW)
2
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Aktivierungs-maßnahmen (BDKS-Akt)
2
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Aktivierungs-maßnahmen (BDKS-Akt)
2
Bundesdurchschnitts-kostensatz für Aktivierungs-maßnahmen (BDKS-Akt)
3
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
3
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
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Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
Ihre Vorteile mit unserer Beratung
- NErfahrene und kompetente Mitarbeiter
- NKeine versteckten Kosten
- NIn 4-12 Wochen zum Erfolg
- NFest kalkulierbare Kosten
- NErfolgsgarantie
- NOnline Dokumentationssystem „CMS“ inklusive
- NBeratung und Betreuung bis zum Abschluss
- NVerständlich für jedermann
30+
qualifizierte Berater/innen
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Unterstützt durch Fördermittel
Es besteht für Sie jederzeit die Möglichkeit sich Ihren Zertifizierungsvorgang staatlich fördern bzw. bezuschussen zu lassen.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Ein großer Teil unserer zufriedenen Mandanten hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Sie haben noch Fragen oder wissen noch nicht, ob wir Sie unterstützen können? Dann nutzen Sie das rechtsstehende Formular zur Kontaktaufnahme. Ein Berater wird Sie kostenlos und unverbindlich telefonisch kontaktieren und Ihre Fragen beantworten.
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